Hinweise zur Mitgliedschaft und Öffentliche Formulare

Antragstellung / Mitgliedsstatus

Für die Aufnahme in den Musikverein Geithain e.V. ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Dieser wird als pdf-Formular auf der Website bereitgestellt, kann aber auch über die Vereinsvorsitzende bezogen werden. Über die tatsächliche Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Antragstellung zur Aufnahme als aktives oder passives Mitglied. Eine Änderung des Mitgliedsstatus kann jederzeit über das entsprechende, im Mitgliederbereich hinterlegte Formular erfolgen.

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Folgemonat der Bestätigung durch den Vorstand, sofern keine anderen Absprachen getroffen wurden. Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 10,00 €. Über weitere zu, entrichtende Beträge informieren Sie sich bitte in der Beitragsordnung.

Ist der Antragsteller minderjährig, haben die Sorgeberechtigten durch ihre Unterschrift dem Antrag zuzustimmen.

Mit Bestätigung der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des Musikvereins Geithain e.V. an.

Mitgliedschaft von Kindern und Jugendlichen

Aufgabe des Musikvereins Geithain e.V. ist u.a. die Jugendförderung. Hierzu ist der Mitgliedsstatus „aktives Mitglied“ notwendig.

Jedes Mitglied, also auch Minderjährige, können ihr Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen ausüben. Die Eltern sind nicht berechtigt, dies an Stelle ihres Kindes zu tun. Die Teilnahme der Eltern an Mitgliederversammlungen, Zusammenkünften ect. ist allerdings ausdrücklich erwünscht.

Datenspeicherung und Informationsweiterleitung

Die auf dem Formular „Aufnahmeantrag“ vermerkten Daten werden vom Musikverein Geithain e.V. zum Zweck der Mitgliederverwaltung gespeichert. Es gelten hierbei die als Anlage zum „Aufnahmeantrag“ unterzeichnet eingereichten Einwilligungserklärungen im Sinne der DSGVO.

Jedes Mitglied – bei Minderjährigen zudem deren Eltern - ist für die Aktualität der dem Verein vorliegenden Daten verantwortlich. Jede Änderung zu Adresse, Telefonnummer, Email-Adresse sowie Bankdaten ist der Vereinsvorsitzenden umgehend unter Nutzung des auf der Website (Mitgliderbereich) zur Verfügung gestellten Formulars bekannt zu geben. Das Formular kann ebenso über die Vereinsvorsitzende bezogen werden.

Der Verein kann für eine mangelnde Informationsweiterleitung auf Grund einer versäumten Bekanntgabe von Änderungen nicht verantwortlich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für Einladungen zur Mitgliederversammlung.

Beendigung der Mitgliedschaft

Gemäß §4 (5) der aktuell gültigen Satzung kann die Mitgliedschaft durch freiwilligen Austritt zum Ende des jeweiligen Kalenderhalbjahres (30.06. und 31.12.) erfolgen, indem die Kündigung eingeht. Hierzu bedarf es der Schriftform unter Nutzung des im Mitgliederbereich zur Verfügung gestellten Formulars. Dieses kann gleichermaßen über die Vereinsvorsitzende bezogen werden.

Minderjährige benötigen für den Austritt die Zustimmung der Eltern.

Die Beendigung der Mitgliedschaft befreit nicht von noch bestehenden Verpflichtungen gegenüber dem Verein.


Die aktuelle Satzung vom November 2019 kann hier eingesehen werden und ist ab diesem Datum gültig: Satzung Musikverein Geithain

Weitere Formulare: